Finde, was dir zusteht.
Welche staatlichen Leistungen stehen dir zu?
Beantworte ein paar Fragen zu dir und deinem Haushalt. Du siehst sofort, auf wie viele Leistungen du voraussichtlich Anspruch hast. Die Beträge im Einzelnen und deine fertige Antragsmappe schaltest du nur frei, wenn du möchtest.
Kostenlos prüfen- Keine Anmeldung nötig
- Eingaben werden nicht gespeichert
- Berechnet nach aktuellem Regelstand
So funktioniert Anspruchsnavi
In gut zwei Minuten: was du kostenlos bekommst, was die Freischaltung bringt und was mit deinen Daten passiert.
Textfassung des Films
- Viele Menschen wissen gar nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. Kindergeld, Wohngeld, Elterngeld, BAföG, Grundsicherung im Alter oder Hilfen bei Pflege: Die Regeln sind verstreut und schwer zu überblicken.
- Bei DePatch beantwortest du zuerst sieben kurze Fragen mit Ja oder Nein, etwa zu Kindern, Miete, Ausbildung oder Rente. Danach fragen wir nur noch, was für deine Lage nötig ist, bei Kindern auch dein Bundesland.
- Daraus rechnen wir deine möglichen Ansprüche nach. Grundlage sind Gesetze und amtliche Quellen. Die Berechnung wird mit amtlichen Beispielen geprüft, und die Regeln werden regelmäßig abgeglichen.
- Die Prüfung ist kostenlos. Du siehst sofort, wie viele Leistungen für dich in Frage kommen und wie viel das ungefähr im Monat sein kann.
- Möchtest du mehr wissen, schaltest du die Details frei. Dann siehst du für jede Leistung den Betrag und die zuständige Stelle, dazu eine Checkliste mit den Nachweisen. Außerdem bekommst du eine Antragsmappe als PDF, mit deinen Angaben und der Vertragsbestätigung.
- Deine Daten bleiben bei dir. Es gibt keine Nutzerkonten, und deine Eingaben werden nicht gespeichert. Eine Sitzung dauert 30 Minuten, danach wird alles gelöscht. Brauchst du länger, verlängerst du sie mit einem Klick.
- Damit du nicht alles neu eingeben musst, speicherst du deine Angaben als Datei auf deinem Gerät, auf Wunsch mit Passwort verschlüsselt. Kommst du zum Beispiel nach einem Jahr wieder, importierst du die Datei und passt an, was sich geändert hat, etwa ein neues Kind oder ein anderes Einkommen. Dann startest du einen neuen Check. Denn inzwischen können neue Leistungen für dich in Frage kommen.
- Auch die Regeln bleiben aktuell. Ändert sich ein Betrag, zum Beispiel das Kindergeld von 259 auf 263 Euro, siehst du die Änderung mit Vorher und Nachher auf der Seite Regelstand.
- DePatch liefert eine unverbindliche Schätzung und keine Rechtsberatung. Entscheiden tut am Ende die Behörde. Prüfe jetzt, was dir zustehen könnte. Bürokratie hat einen Bug. Wir haben den Patch.
Die Zahlen im Film sind Beispielwerte und keine Zusage.
Diese Leistungen prüfen wir
- KindergeldFür Kinder bis 18, in Ausbildung bis 25
- UnterhaltsvorschussWenn der andere Elternteil nicht zahlt
- WohngeldZuschuss zur Miete oder zu Wohnkosten
- GrundsicherungsgeldWenn das Einkommen zum Leben nicht reicht
- Grundsicherung im AlterWenn die Rente nicht reicht
- MutterschaftsgeldIm Mutterschutz rund um die Geburt
- ElterngeldNach der Geburt eines Kindes
- Familiengeld BayernFür Kinder bis Jahrgang 2024
- Krippengeld BayernBis 100 € im Monat zur Krippe, Jahrgang bis 2024
- Landeserziehungsgeld SachsenFür Kleinkinder, die zu Hause betreut werden
- Bildung und TeilhabeSchulbedarf, Mittagessen, Ausflüge
- Kita-GebührenBefreiung bei kleinem Einkommen
- BAföGFür Schule und Studium
- BerufsausbildungsbeihilfeFür Azubis mit eigener Wohnung
- Aufstiegs-BAföGFür Meister, Techniker und Fachwirte
- RundfunkbeitragBefreiung bei Grundsicherung, BAföG oder BAB
- PflegegradEinschätzung des Pflegebedarfs
- EntlastungsbetragBis 131 € im Monat für Hilfe im Alltag
- PflegehilfsmittelBis 42 € im Monat für Handschuhe und Co.
- VerhinderungspflegeBis 3.539 € im Jahr, wenn Pflegende ausfallen
- WohnungsumbauBis 4.180 € für eine pflegegerechte Wohnung
- Landespflegegeld Bayern500 € im Jahr ab Pflegegrad 2
- Entlastungsbetrag AlleinerziehendeWeniger Steuern für Alleinerziehende
- Pflege-PauschbetragWeniger Steuern, wenn du selbst pflegst
- Kinderbetreuungskosten80 % der Kita-Gebühren von der Steuer absetzen
- Tages- und NachtpflegeBis 2.085 € im Monat zusätzlich zum Pflegegeld
- HausnotrufNotrufknopf ohne Zuzahlung ab Pflegegrad 1
- LandesblindengeldJe nach Land bis 951,92 € im Monat bei Blindheit
- NachteilsausgleicheKfz-Steuer, Freifahrt, Rundfunkbeitrag mit Merkzeichen
- Ausbildungsfreibetrag1.200 € Steuerfreibetrag, wenn dein Kind auswärts studiert
- Behinderten-PauschbetragBis 7.400 € Freibetrag ab einem GdB von 20
- ZuzahlungsbefreiungHöchstens 2 % des Einkommens für Zuzahlungen
Deine Eingaben werden nur für die Berechnung an den Server gesendet und dort weder gespeichert noch protokolliert. Nach 30 Minuten löscht dein Browser sie. So funktioniert es (Film)
Hast du Kinder?
Gemeint sind Kinder, die bei dir leben. Volljährige Kinder zählen mit, wenn sie noch zur Schule gehen, eine Ausbildung machen oder studieren, auch wenn sie dafür auswärts wohnen.